Die Situation der Master-Ausbildungen ist teilweise unübersichtlich geworden (mehr finden Sie hier » ). Für die Interessenten ist es nicht einfacher geworden, sich zurechtzufinden, damit aus einer anspruchsvollen Investition in die Zukunft keine Fehlinvestition wird.
Der DGI-Studiengang zum Master of Science in Oral Implantology war der erste deutsche Studiengang in der Implantologie, der mit dem international anerkannten akademischen Grad „Master of Science / MSc.“ abschließt. Er steht bis heute für höchste Qualität. Er ist staatlich anerkannt und akkreditiert, der Abschluss ist schildfähig. Die renommierten Dozenten verkörpern den Anspruch der DGI: Lernen von den Besten.
Dies gilt auch für die Weiterentwicklung des Studiengangs im Jahr 2015: Die Verstärkung der Parodontologie im Studiengang schlägt sich auch nach außen sichtbar in seinem Namen nieder: Orale Implantologie und Parodontologie.
Unverändert wird das DGI-Curriculum Implantologie und nun darüber hinaus auch das Curriculum der DG PARO zu hundert Prozent zeitlich und finanziell anerkannt.
Das Angebot richtet sich an approbierte Zahnärztinnen und Zahnärzte. Die Zulassung zum Studium setzt ein abgeschlossenes, im Herkunftsland anerkanntes Hochschulstudium der Zahnheilkunde voraus. Nachgewiesen werden müssen darüber hinaus eine mindestens zweijährige zahnärztliche Berufserfahrung und Erfahrungen in der Implantologie.
Das Studium dauert 24 Monate und umfasst 24 kompakte Seminarmodule, die jeweils an Wochenenden stattfinden. Hinzu kommen Hospitationen, Supervisionen und Fallpräsentationen. Die Fallpräsentationen finden im Rahmen eines einwöchigen Kompaktseminars statt.
Für DGI-Mitglieder, die das Curriculum Implantologie von DGI und APW absolviert haben, beträgt die jährliche Studiengebühr 12.400 Euro, ohne Curriculum 15.480 Euro. Für Nicht-Mitglieder erhöhen sich die Gebühren jeweils um 1.000 Euro pro Studienjahr. Der Studiengang ist von der Umsatzsteuer befreit. Weitere Informationen finden Sie hier »
Bei der Anmeldung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: eine Kopie des Reifezeugnisses und der zahnärztlichen Approbationsurkunde, ggf. der Promotionsurkunde, einen Lebenslauf sowie eine Erklärung über eine mindestens zweijährige zahnärztliche Berufserfahrung sowie über die bisher selbst gesetzten Implantate.