Der Master-Markt ist unübersichtlich geworden. Damit aus einer großen Investition in die Zukunft keine Fehlinvestition wird, sollte man die unterschiedlichen Angebote kritisch vergleichen.
Ein Masterstudiengang kann einen vorausgegangenen Bachelorstudiengang fachlich fortführen und vertiefen oder – soweit der fachliche Zusammenhang gewahrt bleibt – fächerübergreifend erweitern (konsekutive Studienstruktur).
Als Weiterbildungsstudiengang – und um einen solchen handelt es sich bei Masterstudiengängen im Anschluss an ein abgeschlossenes Medizin- oder Zahnmedizinstudium – setzt der Masterstudiengang eine Phase der Berufspraxis und ein Lehrangebot voraus, das die beruflichen Erfahrungen berücksichtigt.
Der Master of Science ist ein akademischer Grad, den Hochschulabsolventen nach Abschluss einer zweiten wissenschaftlichen Ausbildung erlangen. Das Masterstudium dauert zwei bis vier Semester. Es kann als Vollzeitstudium oder berufsbegleitend absolviert werden und ergänzt ein grundständiges Studium (Bachelor, Magister, Diplom, Staatsexamen). Die Abschlussbezeichnung „Master“ und eine neue Studienstruktur wurde in vielen Ländern Europas im Rahmen des so genannten Bologna-Prozesses eingeführt.
Weiterbildende Studiengänge setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung voraus. Die Inhalte des weiterbildenden Studiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Weiterbildende Studiengänge entsprechen in den Anforderungen (Ziff. 1.3 und 1.4 des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2003 i.d.F.vom 18. September 2008) den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen. Der Master of Science gehört zusammen mit den Abschlussbezeichnungen Master of Arts, Master of Engineering und Master of Laws zu jenen Mastergraden, die nur dann für einen Weiterbildungsstudiengang verwandt werden dürfen, wenn sie in ihren Anforderungen einem konsekutiven Masterstudiengang gleichwertig sind.
Wer sich auf dem Gebiet der Masterstudiengänge orientiert, sollte daher sehr genau prüfen, was hinter den einzelnen Abschlüssen steht. Denn es ist durchaus mit einer Bereinigung der Szene zu rechnen, was die Anerkennung von Abschlüssen und deren Schildfähigkeit betrifft. Es ist nicht auszuschließen, dass die eine oder andere „Master-Urkunde“, die man nach Abschluss eines „Master-Kurses“ erhalten hat, dann in der Schublade und die Bezeichnung vom Praxisschild verschwinden muss. Nur der Abschluss als „Master of Science“ erfüllt die höchsten, international anerkannten Anforderungen.